hib-Meldung
170/2008
Datum: 10.06.2008
heute im Bundestag - 10.06.2008
Zusammenarbeit der Kommunen vom EU-Vergaberecht ausnehmen
16/9443). Die Verwaltungszusammenarbeit
zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um
kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
zu erbringen, heißt es zur Begründung. Dagegen strebe
die EU-Kommission unter Hinweis auf die einschlägige
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an, auch solche
Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen beim Vergaberecht in
die europaweite Ausschreibungspflicht einzubeziehen, die ohne
private Beteiligung auskommt. Die Abgeordneten halten dagegen, dass
die interkommunale Zusammenarbeit wegen ihres lokalen Bezugs
für den EU-Binnenmarkt nicht relevant sei. Sie sei eine rein
verwaltungsinterne Lösung und dürfe deshalb nicht dem
EU-Vergaberecht unterliegen. Ansonsten würde es zu einem
faktischen Privatisierungszwang bei Leistungen der
öffentlichen Daseinsvorsorge kommen, betont die Fraktion. Sie
plädiert für eine Strategie, Anreize für
interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen und Hürden zu
beseitigen. Dazu gehöre die Möglichkeit, bei
grenzüberschreitenden Gewerbegebieten die
Gewerbesteuereinnahmen zu teilen und die interkommunale
Zusammenarbeit durch Bundesprogramme zu fördern. Einsparungen,
die Kommunen durch die gegenseitige Kooperation erzielen,
dürften sich nicht nachteilig auf Ansprüche aus dem
kommunalen Finanzausgleich auswirken, lautet eine weitere
Forderung.
Berlin: (hib/VOM) Die Zusammenarbeit von Kommunen ohne Beteiligung
Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen
von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgenommen werden. Dies fordert die Fraktion in
einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_170/01