hib-Meldung
186/2008
Datum: 20.06.2008
heute im Bundestag - 20.06.2008
Linksfraktion will "Tariftreue" europarechtlich absichern
16/9636) verweisen die Abgeordneten auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach
Tariftreue-Regelungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
nicht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind, wenn die
Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich sind. Damit habe das
Gericht den Schutz des Binnenmarktes und vor allem der
Dienstleistungsfreiheit über den Schutz der Arbeitnehmer
gestellt. Die Bundesregierung solle daher Konsequenzen aus diesem
Urteil ziehen, um die Möglichkeit, öffentliche
Aufträge an das Einhalten von Tarifverträgen zu binden,
EU-rechtlich abzusichern. Diese Möglichkeit müsse auch
bei der anstehenden Reform des deutschen Vergaberechts
berücksichtigt werden. Darüber hinaus verlangt die
Fraktion, einen jährlich anzupassenden gesetzlichen
Mindestlohn von 8,44 Euro brutto pro Stunde als allgemeine
Untergrenze einzuführen. Tarifliche Mindestlöhne, die
oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen, sollten als
Branchenmindestlöhne festgeschrieben werden können.
Schließlich will die Fraktion auch das Verfahren,
Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären,
erleichtern.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der
Linksfraktion in der EU dafür einsetzen, dass im Vertrag von
Lissabon der Vorrang der sozialen Grundrechte und Grundwerte vor
den so genannten Binnenmarktfreiheiten festgeschrieben wird. In
einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_186/02