Im Bundestag notiert: kostenlose Prozesskostenhilfe für Ausländer
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat auf EU-Ebene keinen Vorbehalt gegen kostenlose Prozesskostenhilfe für Ausländer, die wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben werden sollen, eingelegt. Wie es in einer Antwort der Regierung ( 16/9986) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion ( 16/9872) heißt, sind einige Vermerke in EU-Ratsdokumenten teilweise verkürzt aufgezeichnet worden oder wegen Übersetzungsfehlern missverständlich. Die notierten Äußerungen seien auch nicht mit den Mitgliedstaaten abgestimmt worden.
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