Im Bundestag notiert: Verfahren nach den Paragrafen 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuches
Berlin: (hib/MPI) Wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist im vergangenen Jahr in 15 Verfahren gegen 25 Beschuldigte ermittelt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10045) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9941) weiter mitteilt, betrug die Gesamtzahl der Verfahren nach den Paragrafen 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuches 62. Es sei gegen insgesamt 103 Beschuldigte ermittelt worden. Die Regierung schreibt, sie halte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den Ermittlungen für gewahrt. Betroffene könnten nach dem Gesetz für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen etwaige Ansprüche geltend machen.
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