Holz ist Ökorohstoff des Jahrtausends
Berlin: (hib/AS) Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) sollte in einigen Teilen novelliert und präzisiert werden - so der Tenor einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochmorgen. Dabei waren sich die geladenen Experten weitgehend einig darüber, dass neben der Frage des Waldbegriffs, auch das Waldbetretungsrecht sowie die Aufgaben der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in einigen Punkten neu geregelt werden müsse. Unterschiedliche Vorstellungen in der Ausgestaltung eines neuen Gesetzes wurden hingegen bei der so genannten Frage der "Guten fachlichen Praxis" (GfP) deutlich.
"Holz hat die Chance der Ökorohstoff des Jahrtausends zu werden", sagte Michael Prinz zu Salm-Salm, Vertreter des Deutschen Bauernverbandes und Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände. Er machte damit auf die steigende Bedeutung des Waldes für die verschiedensten Bereiche aufmerksam. Der Bundesrepublik komme hier auch im europäischen Vergleich eine besondere Bedeutung zu: die Waldfläche habe sich seit 1945 um 5 Prozent erhöht. Deutschland ist statistisch betrachtet momentan das Land mit den meisten Holzvorräten. Konkret forderte er, bei den Energieholzplantagen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu unterscheiden und gerade kleineren Waldbesitzern einen größeren Spielraum für die Vermarktung ihrer Flächen einzuräumen. Waldbesitzer dürften nicht für alles haftbar gemacht werden, was in ihren Wäldern geschieht. Dabei sprach sich Prinz zu Salm-Salm dafür aus, einen Großteil der gesetzlichen Regelungen nicht auf Bundesebene, sondern auf der Ebene der Länder zu entscheiden: "Die Wälder in den Alpen sind anders als die Wälder in den Küstenstreifen", so Prinz zu Salm-Salm. Auch Carsten Leßner vom Deutschen Forstwirtschaftsrat sieht in zentralen Punkten Novellierungsbedarf wie beispielsweise bei der Frage der Definition des Waldbegriffs oder der so genannten Kurzumtriebsplantagen - Flächen auf denen schnell wachsende Baumarten angepflanzt werden. Gerade hier bräuchten Land- und Forstwirte Planungssicherheit, die derzeit mit den gesetzlichen Regelungen nicht gegeben sei.
Probleme, auf die das bestehende Gesetz keine Antwort gebe, sieht auch Gregor Beyer vom Naturschutzverband NABU. Er nannte als herausragende Themen für das BWaldG den Klimawandel und den Artenschutz. Als Aufgabe für eine neue Gesetzesnovelle nannte er die Minimierung von Konflikten, die Sicherung der biologischen Vielfalt und eine Antwort auf die Frage, wie der Wald der Zukunft aussehen solle. Für Lutz Fähser, Leiter des Stadtforstamtes in Lübeck, ist die Waldwirtschaft ein Beispiel für nachhaltiges Wirtschaften. Er verwies darauf, dass der Wald "spezifischen Bedrängungen" ausgesetzt sei. Aufgrund der hohen Renditeerwartung bestehe eine große Nachfrage, die aber auch Gefahren mit sich bringe. Daher müssten die Inhalte nachhaltiger Nutzung geklärt werden. "Der Wald von heute ist nicht mehr derselbe wie vor 33 Jahren" konstatierte Michael Egidius Luthardt vom brandenburgischen Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Neben dem verstärkten Nutzungsdruck und der höheren Beanspruchung durch Freizeitbesucher hätte sich der Wald auch durch den Klimawandel bereits verändert. Als weiteren Faktor nannte er den demographischen Wandel: Ländliche Räume seien weniger bevölkert, was auch Auswirkungen auf die Waldnutzung hätte. Die wichtige Rolle der Waldbesitzer betonte in diesem Zusammenhang auch Ulrich Schraml, der an der Universität Freiburg zur Zukunft des Waldes forscht. Er rief dazu auf, die Vielfalt der Waldbesitzer zu stärken und mit flexiblen Instrumenten zu arbeiten. Auch Prof. Wolf-Henning von der Wense von der Fachhochschule Eberswalde rief dazu auf, den Waldbesitzern stärker unter die Arme zu greifen und mahnte: "Ein Bundeswaldgesetz darf kein Knebelgesetz für die Waldbesitzer sein".
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