Erwerb von Beteiligungen im Finanzsektor EU-weit harmonisieren
Berlin: (hib/VOM) Mit der so genannten Beteiligungsrichtlinie will die EU die Überprüfungsverfahren beim Erwerb und bei der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten harmonisieren. Zur Umsetzung dieser Richtlinie hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/10536) vorgelegt. Ziel ist es, Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen zu beseitigen. Konkret geht es um Fälle, in denen eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Lebens-, Schadens- oder Rückversicherungsunternehmen oder an einem Wertpapierhandelsunternehmen erworben oder erhöht werden soll. Als qualifizierte Beteiligungen gelten solche in Höhe von zehn oder mehr Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem Finanzunternehmen. Bislang hätten die unterschiedlichen Kriterien in den EU-Mitgliedstaaten ein Hindernis für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen dargestellt, heißt es zur Begründung.
Mit dem Gesetz sollen der Verfahrensablauf vereinheitlicht und konkrete Kriterien für eine Eignungsprüfung festgeschrieben werden. Kriterien sind unter anderem die Reputation und finanzielle Solidarität dessen, der eine Beteiligung erwerben will, die Erfahrungen des Managements, das Einhalten von Aufsichtsregeln sowie die Prüfung von Verdachtsmomenten bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Regierung will erreichen, dass der Überprüfungsprozess innerhalb von 60 Arbeitstagen abgeschlossen wird, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterbrechung für höchstens 30 Arbeitstage möglich sein soll. Nach maximal 90 Arbeitstagen soll damit eine Überprüfung beendet sein. Die Informationen, die die Aufsichtsbehörden für die Überprüfung verlangen, sollen laut Regierung öffentlich bekanntgegeben werden.
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