Mit zwei statt drei Berufsrichtern tagen - Möglichkeit soll verlängert werden
Berlin: (hib/BOB) Die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Berufsrichtern verhandeln, soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 verlängert werden. Dafür sprechen sich die beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Gesetzentwurf ( 16/10570) aus. Bis dahin soll die Anwendungspraxis umfassend bewertet werden, um eine endgültig Entscheidung treffen zu können. Wie die beiden Fraktionen erläutern, gibt es bereits seit 1998 die Möglichkeit, in reduzierter Besetzung tagen zu können. Mit der Regelung sei insbesondere der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern, Rechnung getragen worden. Inzwischen habe eine Umfrage bei den Ländern ergeben, dass die reduzierte Besetzung inzwischen eine "feste Größe" im Justizalltag darstellt. Sie sei grundsätzlich geeignet, um in sachgerechter Weise Einsparpotenziale der Strafjustiz auszuschöpfen. Die Koalitionsfraktionen begründen ihren Antrag weiter, ein Auslaufen der Regelungen Ende des Jahres würde die betroffenen Kammern dazu zwingen, ab dem kommenden Januar stets wieder in voller Besetzung zu entscheiden. Dies sei gerichtsorganisatorisch nur schwer machbar. Eine Verlängerung sei erforderlich, um einen Überblick zu bekommen, in welcher Weise die Kammern von der reduzierten Besetzung Gebrauch machen und wie sich die Besetzung in der Praxis auswirkt.
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