Nur Ärzte sollen Gen-Untersuchungen bei Kleinkindern durchführen dürfen
Berlin: (hib/HLE) Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung des Arztvorbehalts bei genetischen Untersuchungen von Neugeborenen ist von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ( 16/10582) zum Gendiagnostikgesetz ( 16/10532) abgelehnt worden. Die Länder hatten gefordert, das so genannte Neugeborenenscreening auch von Hebammen und Entbindungspflegern vornehmen zu lassen und nicht nur von Ärzten. Der "umfassende Arztvorbehalt" im Gesetz könne nicht eingeschränkt werden, so die Bundesregierung. Eine genetische Untersuchung sei als gentechnische Analyse einschließlich der Beurteilung der Ergebnisse definiert. Bei auffälligem Befund müsse eine gentechnische Beratung durchgeführt werden. Daher müssten auch Reihenuntersuchungen wie das Neugeborenenscreening Ärzten vorbehalten sein.
Der für die gentechnische Untersuchung verantwortliche Arzt könne aber eine Person oder Einrichtung mit der gentechnische Analyse beauftragen, heißt es zu der Forderung des Bundesrates, dass auch Humangenetiker mit der Analyse betraut werden sollten. Dem Anliegen der Länder sei bereits Rechnung getragen, argumentiert die Regierung.
Die Bundesregierung hält auch an ihrem Plan fest, dass Versicherungskunden, die besonders hohe Lebensversicherungen abschließen wollen, Auskunft über bereits vorgenommene genetische Untersuchungen geben müssen. "Die Bestimmung soll die Ausnutzung eines Wissenvorsprungs des Versicherungsnehmers zu Lasten der Versichertengemeinschaft verhindern", so die Regierung. Das liege auch im Interesse der anderen Versicherungsnehmer, die vor Missbrauch durch einzelne Kunden geschützt werden müssten. Für andere Zwecke oder zu einem späteren Zeitpunkt dürften die Untersuchungsergebnisse aber nicht mehr verwendet werden.
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