Filmförderungsgesetz soll auf besser auf Arbeitssituation Kreativer eingehen
Berlin: (hib/SKE) Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien haben dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ( 16/10294) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Während der Ausschusssitzung am Mittwochnachmittag nahmen sie zuvor je einen Entschließungs- und einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Koalition an. In dem Änderungsantrag fordern Union und Sozialdemokraten unter anderem, im Gesetz solle eine Regelung eingefügt werden, "die ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Filmschaffenden richtet". Die Filmförderungsanstalt solle prüfen können, "ob und wie nachhaltige Beschäftigungseffekte mit den Fördermaßnahmen nach dem FFG verbunden sind". Jeweils zwei Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurden abgelehnt.
Mit dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes will die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessern. Geplant sind unter anderem eine Neugewichtung der Fördermittel zugunsten der Projektfilm-, der Drehbuch- und der Absatzförderung. Außerdem soll eine Beitragspflicht für Programmvermarkter, die etwa über Kabelplattformen Rundfunkprogramme Dritter bündeln und gegen Entgelt anbieten, an die Filmförderanstalt (FFA) eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Video-on-Demand-Anbieter, von deren Internetseiten sich Privatnutzer kostenpflichtig Filme und Serien herunterladen, finanzielle Förderung erhalten können.
"Die Arbeitssituation in der Filmbranche hat sich in den letzten Jahren verändert", hieß es von Seiten der SPD. Um die Situation der "Kreativen" zu verbessern, sei daher die Forderung nach einer Selbstverpflichtung der Filmhersteller zur Berücksichtigung sozialer Mindeststandards richtig, wie sie die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag gefordert habe. Der Kritik der Fraktion Die Linke, die Regelung sei nicht verbindlich genug, entgegnete die Union, auf Kreative werde in dem aktuellen Gesetzentwurf ausreichend Rücksicht genommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen hoben die Bedeutung der Filmförderung für die Kultur in Deutschland hervor. Auch wenn es sich vordergründig um eine reine Wirtschaftsförderung handele, müsse doch berücksichtigt werden, "dass nicht irgendwelche Filme einfach so gefördert werden", betonte die FDP. Kreativität sei darüber hinaus gut für die Wirtschaft, sagten die Grünen.
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