Bilanz der Bleiberechtsregelungen
Berlin: (hib/MEN) Zwischen 28. August 2007 und 30. September 2008 sind insgesamt 35.550 Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung der Paragrafen 104a, 104b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von den Bundesländern gemeldet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/10986) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10781) hervor. Im genannten Zeitraum meldeten die Länder insgesamt 28.721 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragrafen 104a, 104b AufenthG erhalten hätten, so die Antwort weiter. Seit November 2006 sei in 55.358 Fällen früheren Geduldeten ein Bleiberecht gewährt worden; darunter befänden sich 24.256 Aufenthaltstitel aufgrund der IMK-Bleiberechtsregelung von 2006.
Zum Stichtag 30. September 2008 hielten sich in Deutschland insgesamt 109.618 Menschen mit einer Duldung und 23.440 Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung auf, so die Bundesregierung.
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