Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Anträge der Oppositionsfraktionen, das Kindergeld noch stärker zu erhöhen als von der Bundesregierung geplant, sind im Finanzausschuss am Dienstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD abgelehnt worden. Im Familienleistungsgesetz ( 16/10809) ist eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich vorgesehen. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 154 auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind wird das Kindergeld von 179 auf 195 Euro erhöht. Das Familienleistungsgesetz wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion beschlossen. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD den steuerlichen Kinderfreibetrag noch verändert. Er steigt von derzeit 3.648 von 2009 an auf 3.864 Euro. Die Regierung hatte eine Erhöhung auf 3.840 Euro vorgeschlagen.
Die FDP-Fraktion hatte sich dafür ausgesprochen, das Kindergeld für alle Kinder einheitlich um 16 Euro anzuheben, also für die ersten und zweiten Kinder stärker als geplant zu erhöhen. Damit könnte sofort eine direkte Entlastung der Familien erfolgen, argumentierte die Fraktion. Die Linksfraktion forderte eine Anhebung des Kindergeldes auf 200 Euro. Von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, nach denen das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt werden müsse, sei man meilenweit entfernt. Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, gut Verdienende würden durch das Familienleistungsgesetz besser wegkommen. Bei den Haushalten, die zum Beispiel von Arbeitslosengeld II leben müssten, komme die Erhöhung des Kindergeldes erst gar nicht an. Die Fraktion sprach sich dafür aus, dass heutige System aus Freibetrag und Kindergeld in eine Grundsicherung für Kinder umzuwandeln.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP, die Auszahlung der neuen Leistung für Schulbedarf für Kinder aus Haushalten, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, besser zu kontrollieren. Für diese Kinder gibt es bis zur 10. Klasse einmal jährlich 100 Euro, mit denen Stifte, Hefte und anderer Schulbedarf gekauft werden soll. Die FDP-Fraktion verlangte die Einführung einer Nachweispflicht, um zu kontrollieren, dass das Geld tatsächlich für Schulbedarf ausgegeben werde. Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion forderten vergeblich, das Geld an Schüler bis zum 25. Lebensjahr auszuzahlen. Auch die FDP hatte die Begrenzung auf die 10. Klasse als falsch bezeichnet. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass sie die Begrenzung auf Schüler bis zur 10. Klasse gerne aufgehoben hätte. Das habe sich aber mit dem Koalitionspartner nicht durchsetzen lassen. Die Unionsfraktion erklärte, eine Ausweitung der Leistung sei aus finanziellen Gründen nicht möglich.
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