Spezialgesetzliche Grundlage für Datennutzung durch Suchdienste
Berlin: (hib/MEN) Der Innenausschuss hat am Mittwochnachmittag den Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion angenommen; die Linksfraktion stimmte dagegen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10813) schließt eine vom Bundesdatenschutzbeauftragten aufgezeigte Lücke in der Datenerhebung und Datennutzung durch nationale Suchdienste. Der DRK-Suchdienst und der Kirchliche Suchdienst führen Aufgaben aufgrund von Suchdienstvereinbarungen im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und verarbeiten dabei seit 1945 personenbezogene Daten, ohne dass hierfür bislang eine bereichsspezifische Grundlage vorhanden ist, so die Begründung des Gesetzentwurfs. Das SDDSG präzisiert die Aufgaben der Suchdienste und macht konkrete Vorgaben für die Erhebung, Verwendung und Löschung personenbezogener Daten. So werden die Suchdienste etwa ermächtigt, Auskünfte bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen einzuholen, ohne dass hierfür jeweils eine Einwilligung vom Betroffenen erforderlich ist. Außerdem ist vorgesehen, dass gespeicherte Daten an Suchdiensteinrichtungen und Hilfsorganisationen im In- und Ausland weitergegeben werden dürfen.
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