Bundestagsabgeordnete setzen sich für ein
demokratisches Wahlverfahren in Venezuela ein
Die Bundestagsabgeordneten Lothar Mark (SPD) und Eduard Lintner (CDU/CSU) haben während einer siebentägigen Reise Kolumbien und Venezuela besucht. In Venezuela beschäftigten sie sich intensiv mit Fragen des Wahlrechts vor den bevorstehenden Bürgermeister- und Gouverneurswahlen. Nach ihrer Rückkehr am vergangenen Donnerstag erklären beide Abgeordneten:
„Die im November bevorstehenden Bürgermeister- und Gouverneurswahlen in Venezuela können ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg des Landes zur Festigung einer demokratischen Grundordnung sein. Dazu gehört unabdingbar eine faire, demokratische, insbesondere nach den Regeln der geltenden Verfassung ablaufende Wahl. Nach der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela steht allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Kandidatur zu (passives Wahlrecht), sofern sie nicht vorbestraft sind. Das entspricht auch europäischen und internationalen demokratischen Standards.
Umso mehr müssen Versuche unterbunden werden, Kandidaten auf administrativem Weg, z.B. durch einen Vorschlag des nationalen Rechnungshofs, von einer Kandidatur auszuschließen. Dieser Versuch wird derzeit offenbar in Venezuela unternommen. Grundlage sind diffuse, disziplinarrechtliche Vorwürfe. Dabei wird auf Bestimmungen in einem einfachen Gesetz Bezug genommen.
In der Praxis könnte dies für mehr als vier Fünftel aller Bewerber relevant werden, weil sie schon bisher ein öffentliches Amt bekleidet haben. Es besteht somit die konkrete Gefahr, dass unter Einschaltung des Rechnungshofes missliebige Kandidaten von einer Kandidatur abgehalten werden. Das wäre aber ein offensichtlicher Bruch, der Verfassung des Landes.
Wir appellieren daher an den Staatspräsidenten Hugo Chávez, sein Amt als Hüter der Verfassung ernst zunehmen und solche Versuche entschieden zu unterbinden. Sein schnelles Eingreifen ist auch deshalb unentbehrlich, weil bereits am 12. August die Frist zur Benennung von Kadidaten abläuft. Eine Annullierung von Kandidaturen ist danach auch auf dem Rechtsweg nicht mehr rückgängig zu machen.
Selbst wenn das oberste Verfassungsgericht dem Vorschlag seines Berichterstatters folgen und diese Praxis für verfassungswidrig erklären würde, käme eine solche Entscheidung zu spät.
Der Ausschluss vieler Kandidaten für kommunale und regionale Positionen unter Berufung auf geringfügige Verwaltungsverstöße wäre aber ein schwerer Schlag für die von der venezolanischen Regierung immer wieder beanspruchte demokratische Legitimation. Merkwürdig wären solche Entscheidungen auch deshalb, weil Präsident Chávez vor Jahren mit Hilfe einer Gerichtsentscheidung die Suspendierung seiner Kandidatur aus diesen Gründen verhindert hat“.
Die Abgeordneten Lothar Mark und Eduard Lintner haben venezolanischen Parlamentariern vor Ort ihre große Sorge um einem Bruch der Verfassung zum Ausdruck gebracht und sie gebeten, sich für ein klares, demokratisches und verfassungemäßes Wahlverfahren einzusetzen.
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