FDP-Familienexpertin Lenke warnt: Kinderbonus landet in bestimmten Fällen wieder beim Staat / Alleinerziehende erhalten nur 50 statt 100 Euro
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
„Das Parlament“ (Erscheinungstag: 16. Februar 2009)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung -
Die FDP-Familienexpertin Ina Lenke hat die Kinderbonus-Regelung in dem am Freitag vom Bundestag beschlossenen Konjunkturpaket kritisiert: Lenke sagte in einem Interview mit „Das Parlament“, diese Kindergeld-Sonderzahlung werde in bestimmten Fällen vom Finanzamt mit der Einkommensteuer verrechnet. „Dies führt dazu, dass für bestimmte Einkommensgruppen der Kinderbonus ganz oder teilweise komplett wieder an den Staat fällt“, kritisierte die FDP-Politikerin. Lenke erklärte, sie habe bereits Fragen an die Bundesregierung eingereicht, um klären zu lassen, ab welchem Einkommen der Kinderbonus Familien nicht oder nur teilweise zugute komme.
Lenke kritisierte auch, dass der Kinderbonus Alleinerziehenden nur teilweise zu Gute komme: „Wenn für ein Kind Barunterhalt durch einen Elternteil gezahlt wird, führt dies dazu, dass für den Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird, 50 Euro weniger Unterhalt zu zahlen ist. Damit erhalten die Kinder von Alleinerziehenden faktisch nur 50 Euro vom Kinderbonus. Dies benachteiligt die Kinder von Alleinerziehenden“, so die FDP-Politikerin.
Das Interview im Wortlaut:
Die Koalition zahlt einen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind in diesem Jahr. Aber steuerlich gibt es einen Haken. Drohen Rückzahlungen?
Die Bundesregierung wird über das Konjunkturpaket II allen Kindergeld-Berechtigten 100 Euro überweisen. Die Eltern erhalten also neben dem Kindergeld zusätzlich einmalig 100 Euro. Im sogenennten Kleingedruckten erfährt man, dass mit der Einkommensteuer-Erklärung 2009 Eltern, die vom Kinderfreibetrag profitieren, jedoch der Kinderbonus verrechnet wird. Dies führt dazu, dass für bestimmte Einkommensgruppen der Kinderbonus ganz oder teilweise komplett wieder an den Staat fällt. Ich habe bereits Fragen an die Bundesregierung eingereicht, um klären zu lassen, ab welchem Einkommen der Kinderbonus Familien nicht oder nur teilweise zugute kommt.
Hätte es eine Lösung gegeben, um diese Rückzahlungen zu vermeiden?
Die Bundesregierung hätte auf die Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag verzichten oder ein eigenes Gesetz für den Kinderbonus schaffen können.
Aber auf einkommensabhängige Sozialleistungen wird nichts angerechnet, oder gibt es auch ein Hintertürchen?
Bei Sozialleistungen wird der Kinderbonus nicht als Einkommen berücksichtigt; dies gilt auch für den Unterhaltsvorschuss.
Wie sieht es eigentlich beim Unterhalt, bei dem das Kindergeld auch eine Rolle spielt, aus?
Wenn für ein Kind Barunterhalt durch einen Elternteil gezahlt wird, führt dies dazu, dass für den Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird, 50 Euro weniger Unterhalt zu zahlen ist. Damit erhalten die Kinder von Alleinerziehenden faktisch nur 50 Euro vom Kinderbonus. Dies benachteiligt die Kinder von Alleinerziehenden. Im federführenden Haushaltsausschuss ist diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt worden, obwohl in der Anhörung des Familienausschusses die Experten und Expertinnen auf diese Lücke deutlich hingewiesen haben und zwei Ausschüsse dementsprechende Empfehlungen abgegeben haben.
Wird das höhere Kindergeld einen Konjunkturimpuls auslösen oder wirkungslos bleiben?
Einmalige Zahlungen wie der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro helfen in der von der Bundesregierung konzipierten Form nicht weiter. Wenn diese Sonderzahlung am Jahresende mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird und bei bestimmten Einkommen komplett wieder an den Staat fällt, dann wird sich der unterstellte Nachfrageimpuls nicht einstellen. Die FDP fordert ein neues leistungsgerechtes Steuerrecht, die Anhebung des Grundfreibetrages für Kinder auf den von Erwachsenen und eine Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro pro Kind und Monat.
(Das Interview führte Hans-Jürgen Leersch)
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