Rede im
Deutschen Bundestag am 10. März 2005
1. Lesung
FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes
Herr
Präsident,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
am 2. April
2003 haben Sie, Herr Burgbacher, mit ihrer FDP-Fraktion einen
Antrag zur Liberalisierung des Jugendarbeitsschutzesgesetzes
gestellt. Damals haben Sie gefordert, dass jugendliche
Auszubildende über 16 Jahren bis 24 Uhr arbeiten sollen. Im
heute zu beratenden Antrag vom 10. März 2004 fordern Sie
erneut eine Anhebung der Arbeitszeit, diesmal bis 23 Uhr. Ich nehme
zur Kenntnis, dass Sie ein wenig dazu gelernt haben.
Gemeinsam mit
dem Dehoga bewegen sie sich in die richtige Richtung, nämlich
in Richtung des bestehenden guten Jugendarbeitschutzes. Wenn sie
schon meinen, ihre bereits abgelehnten Anträge noch einmal in
den Bundestag einbringen zu müssen, dann schreiben sie doch
bitte ihre alten Anträge nicht einfach ab. Lassen sie sich
neue und vor allem auch gute Argumente einfallen. Kalter Kaffee
wird ja auch nicht dadurch besser, dass man ihn immer wieder
aufwärmt.
Damals wie
heute behaupten sie, es ginge ihnen darum, die Aussichten der meist
unter achtzehnjährigen Haupt- und Realschüler auf eine
Ausbildung im Gaststättengewerbe zu verbessern. Sie sehen
damals wie heute eine Bevorzugung von Abiturientinnen und
Abiturienten bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, da
diese in der Regel über 18 Jahre sind. Dieses Argument ist
schlichtweg falsch. Die Antwort der Bundesregierung vom 14. Juni
2004 auf die Große Anfrage der FDP zeigt dies
eindrücklich anhand der amtlichen Statistik. Der Anteil der
Auszubildenden mit Hochschulreife im Gastgewerbe ist gesunken.
Absolut gestiegen ist allerdings die Zahl der jugendlichen
Auszubildenden. In der Realität ist das Gastgewerbe also nach
wie vor die Branche, in der gerade jugendliche Haupt- und
Realschüler gute Ausbildungsperspektiven finden.
Meine Damen
und Herren von der Opposition, übernehmen Sie doch nicht immer
wieder unreflektiert die Forderungen der Wirtschaft, in diesem Fall
des Dehoga. Tatsache ist, dass das Jugendarbeitschutzgesetz bereits
heute den Anforderungen des Gastgewerbes nachkommt. Normalerweise
dürfen Jugendliche nur bis 20 Uhr arbeiten, im Gastgewerbe ist
dies für Auszubildende ab 16 Jahren bis 22 Uhr möglich,
im Schichtbetrieb bis 23 Uhr.
Das
Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Schutzgesetz. Entsprechend ihres
Entwicklungsstandes schützt es junge Menschen vor
Überforderung, Überbeanspruchung und Gefahren am
Arbeitsplatz. Hören Sie endlich auf, von Bürokratieabbau
zu reden, wenn sie eigentlich den Abbau von Schutzbestimmungen und
Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meinen. Meine
SPD-Fraktion und ich halten es hier mit Harry Belafonte, der sagt:
„Rühre nie an einer Grundidee, wenn sie Qualität
besitzt.“
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