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Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 muss er dafür keine Gründe mehr angeben.
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/briefwahl