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Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Er wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Der Bundespräsident darf kein anderes Amt ausüben.
Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die
- völkerrechtliche Vertretung des Bundes,
- Unterzeichnung der vom Bundestag verabschiedeten Gesetze,
- Ernennung des Bundeskanzlers,
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bundespraes