Glossar
Drucksache
Gesetzentwürfe, Beschlussempfehlungen und alle anderen Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache.
Die Vorlagen werden zunächst im Parlamentssekretariat geprüft und fortlaufend nach Eingang nummeriert. Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 16/1234.
Fast alle Drucksachen werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundesrates sowie an alle Bundesministerien verteilt. In einer vierjährigen Wahlperiode entstehen im Schnitt mehr als 10.000 Drucksachen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/D/drucksache