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Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das oberste Entscheidungsgremium der EU. Er legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest.
Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der Präsident der EU-Kommission an. Er tritt meist zweimal pro Ratspräsidentschaft, also viermal jährlich, zum so genannten EU-Gipfel zusammen. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten.
Nicht zu verwechseln ist er mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der sich aus den Fachministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/europ_rat