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Nebeneinkünfte
Seit Juli 2007 veröffentlicht der Bundestag auf seiner Internetseite die Angaben der Abgeordneten über ihre Tätigkeiten neben dem Mandat. Diese müssen laut Abgeordnetengesetz dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden.
Die Parlamentarier müssen auch die Einkünfte für jede einzelne Tätigkeit anzeigen, sofern sie monatlich über 1.000 Euro oder jährlich über 10.000 Euro betragen. Die Angaben erfolgen für jede Tätigkeit in drei Stufen. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte in Höhe von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/N/nebeneinkuenfte