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Persönlichkeitswahl
Als Persönlichkeitswahl wird eine
Mehrheitswahl bezeichnet, bei der zwischen einzelnen Personen
entschieden wird.
Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter gewählt.
Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine Persönlichkeitswahl.
Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/P/pers_wahl