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Stimmensplitting
Bei der Bundestagswahl hat jeder
Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den
Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine
Landesliste einer Partei.
Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.
Wählt er mit Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste von verschiedenen Parteien, dann splittet er seine Stimme.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/S/stimmensplitting