"Auslandskopfüberwachung" erklären und erläutern
Berlin: (hib/BOB) Was unter einer "Auslandskopfüberwachung" zu verstehen ist, möchte die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/5164) wissen. Sie weist darauf hin, im Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) finde sich erstmals eine Regelung zur "Auslandskopfüberwachung". In der Begründung heiße es, dass diese aufgrund der Strafprozessordnung (StPO) zulässig sei. Auch stelle die Regelung keinen Eingriff in die Souveränität anderer Staaten dar, weil die Überwachungsmaßnahme an inländische Technik, eben den "Auslandsköpfen" stattfinde. Inwieweit sich diese von anderen in der TKÜV geregelten Überwachungsmaßnahmen unterscheide, wollen die Liberalen wissen. Welche Bedeutung der TKÜV mit Maßnahmen im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus zukam, welche Kommunikation mit der "Auslandskopfüberwachung" erfasst werden soll und für welche konkreten Tatbestände diese angeordnet werden kann, will die Fraktion im Weiteren erfahren. Zudem interessiert sie, wie gewährleistet werden kann, dass mit einer "Auslandkopfüberwachung" nicht in die Souveränität anderer Staaten eingegriffen wird.
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