Zypries: Gesetzliche Voraussetzungen zur Ahndung von Schandemorden gut
Berlin: (hib/BOB) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss deutlich gemacht, nach ihrer Ansicht seien bei Schandemorden, Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen die gesetzlichen Voraussetzungen "sehr gut". Woran es mangele, sei, den betroffenen Bevölkerungsgruppen deutlich zu machen, dass in diesem Land die Werteordnung des Grundgesetzes gelte und unantastbar sei. Zum Thema Schandemorde bemerkte sie unter anderem, die Rechtsordnung sei ihrer Ansicht nach ausreichend, um den Täter angemessen zu bestrafen. Die Ministerin machte den Ausschuss darauf aufmerksam, dass man immer dann nicht von niedrigen Beweggründen ausgehen könne, wenn sie Täter meinten, die Familienehre wieder herzustellen, kaum der deutschen Sprache mächtig seien und die Werteordnung hierzulande kaum oder gar nicht kennten. Dann werde das zuständige Gericht die Täter nicht unbedingt wegen Mordes verurteilen können. Zu den Zwangsverheiratungen meinte die Justizministerin, derzeit werde in der Öffentlichkeit diskutiert, diese Vorfälle zu einem eigenen Straftatbestand zu machen. Zu den Genitalverstümmelungen bemerkte sie, der beteiligte Arzt mache sich schon jetzt wegen - eventuell auch gefährlicher - Körperverletzung strafbar. Dies sei auch der Fall, wenn das Opfer vorher seine Einwilligung gegeben habe.
Nach Ansicht der SPD handelt es sich bei der Genitalverstümmelung um eine schwere Körperverletzung. Dem Arzt, der sich einer solchen Operation schuldig mache, gehöre die Approbation entzogen. Bei diesem Thema gebe es eine "große Grauzone". In Ägypten beispielsweise, wo Genitalverstümmelungen eigentlich verboten seien, schätze man, dass bis zu 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die strafrechtliche Seite der Angelegenheit sei "voll ausgeschöpft". Das Problem liege darin, dass man viel zu spät erfahre, was in ausländischen Familien eigentlich passiere.
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