Änderungen im Telekommunikationsrecht mit Koalitionsmehrheit angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ( 15/5213) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der Ausschuss biligte zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verbraucherschutz-Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienste-Rufnummern (0190 und 0900) zu verbessern. Dadurch soll unseriösen Anbietern Einhalt geboten und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden.
Die Sozialdemokraten würdigten den Entwurf als "tragbaren Kompromiss zwischen Verbraucherschutz und der notwendigen Freiheit der unternehmerischen Entscheidung". Wenn man innovative Dienste in der Telekommunikation haben wolle, so die Fraktion, müsse das Vertrauen der Verbraucher da sein. Es habe schließlich gerade bei Mehrwertdiensten viel Missbrauch gegeben. Bündnis 90/Die Grünen warfen der Opposition vor, die Verbraucherrechte in einen Gegensatz zur Wirtschaft zu stellen. Starke Verbraucher seien jedoch ein Faktor für mehr Wettbewerb. Die CDU/CSU betonte, es gehe ihr nicht darum, Verbraucherschutz und Wirtschaftspolitik gegeneinander auszuspielen. Vielmehr komme es darauf an, die Verbraucher vor "Abzockern" zu schützen, gleichzeitig aber die Wirtschaft nicht überzuregulieren und Mehrwertdienste "abzuwürgen". Erforderlich sei ein Gesetz, das Preistransparenz schafft. Die Verbraucher müssten wissen, welche Leistungen sie für den Preis bekommen. Das Gesetz verfehle jedoch den Zweck, die Verbraucher zu schützen, und schädige die Wirtschaft in einer Zukunftsbranche. Auch die Liberalen sprachen von einem überzogenen Verbraucherschutz. Mit dem Gesetz würden Anliegen berücksichtigt, die weder der Branche noch den Verbrauchern nutzten. Es sei zu befürchten, dass diese Überreglementierung zu höheren Preisen führt und sich innovations- und wettbewerbshemmend auswirkt. Die FDP kündigte für die Plenarsitzung am Freitag einen Entschließungsantrag zu dem Gesetz an.
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