Vom Kartellamt erlaubte Firmenzusammenschlüsse untersagen können
Berlin: (hib/BOB) Dem Bundeswirtschaftsminister soll es künftig möglich sein, von Kartellamt genehmigte Zusammenschlüsse von Firmen, zu untersagen. Gleichzeitig ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aber die Möglichkeit zu streichen, dass vom Kartellamt untersagte Zusammenschlüsse von Firmen, per Ministererlaubnis dennoch zu gestatten. Die Linksfraktion hat einen Gesetzentwurf mit dieser Zielsetzung ( 16/236) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, in den vergangenen Jahren habe eine zunehmende Unternehmenskonzentration stattgefunden. Wegen der damit einhergehenden Wirtschaftsmacht einzelner Unternehmen sei der freie Wettbewerb als "Grundpfeiler der marktwirtschaftlichen Ordnung" gefährdet. Aktuelle Beispiele dafür seien die geplante Übernahme des führenden deutschen TV-Unternehmens ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG sowie der Streit zwischen dem Kartellamt und dem Energieversorger E.ON Ruhrgas AG. Die auf dem Weg der Ministererlaubnis mögliche Erringung einer Vormachtstellung einzelner Unternehmen sei vor dem Hintergrund des heutigen Wirtschaftsgefüges zu verhindern. Eine Neuregelung des betreffenden Paragraphen sei aus ordnungspolitischer Sicht erforderlich.
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