Linke: Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem Aufenthalt erteilen
Berlin: (hib/VOM) Wer sich fünf Jahre lang rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhält, soll einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies verlangt die Fraktion Die Linke. in einem Gesetzentwurf ( 16/369), durch den das Aufenthaltsgesetz und andere Gesetze geändert werden sollen. Die Abgeordneten wollen den Betroffenen ermöglichen, auf diesem Weg eine Lebens- und Integrationsperspektive in Deutschland zu entwickeln. In Härtefällen soll vom Erfordernis des fünfjährigen Aufenthaltes sogar abgewichen werden können.
Zur Begründung heißt es, seit der Änderung des Asylrechts 1993 habe die Zahl der Personen, die lediglich geduldet oder als Asylsuchende über eine "Aufenthaltsgestattung" in Deutschland sind, ständig zugenommen. Unter den geduldeten Personen befänden sich auch solche, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Einer beträchtlichen Zahl von Personen werde die Duldung immer wieder verlängert ("Kettenduldung"). Verschärft werde die Situation der Betroffenen durch Beschränkungen im Alltagsleben, etwa der deutlich niedrigeren Hilfe zum Lebensunterhalt als bei Sozialhilfeempfängern. Die Menschenrechtsorganisation "Pro Asyl" sowie zahlreiche Flüchtlingsräte und andere Organisationen hätten eine Unterschriftenkampagne zugunsten eines Bleiberechts für langjährige geduldete Personen ins Leben gerufen. Auch der Petitionsausschuss des Bundestages habe bereits die Forderung nach einer "Bleiberechtsregelung" unterstützt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.