hib-Meldung
056/2006
Datum: 22.02.2006
heute im Bundestag - 22.02.2006
Zuwanderungsgesetz umsetzen - Kettenduldungen abschaffen
16/687). Die Fraktion bezieht sich dabei auf
Äußerungen des vormaligen Innenministers Otto Schily
(SPD). Dieser habe im Juni 2004 in der Debatte zur Verabschiedung
des Zuwanderungsgesetzes erklärt, es sei ein "großer
Fortschritt", dass dieser "schlimme Zustand" abgeschafft werde.
Auch der saarländische Ministerpräsident Peter
Müller (CDU), der für die CDU/CSU im
Vermittlungsausschuss die Verhandlungen geleitet hatte, habe es
für richtig und vernünftig gehalten, wesentliche
Änderungen bei den Kettenduldungen vorzunehmen und den Status
derje nigen, die ohne schuldhaftes Verhalten dauerhaft oder
langfristig in Deutschland sind, zu verbessern. Die bisherige
Anwendungspraxis des Zuwanderungsgesetzes durch die Länder
stehe aber damit nicht im Einklang. Bundesweit gebe es nur wenige
Einzelfälle, in denen eine Kuttenduldung durch eine
Aufenthaltserlaubnis beendet worden sei. Lediglich in
Rheinland-Pfalz habe es eine Aufenthaltserlaubnis für
über 1.000 geduldete Personen gegeben. Die Bundesregierung
soll nun bis Ende März für eine Klarstellung in den
Anwendungshinweisen sorgen. Dies gelte vor allem für die
Zumutbarkeit einer Ausreise und die besondere Situation in
Deutschland aufgewachsener Kinder und Jugendlicher. Wenn damit
keine Änderungen der Praxis der Bundesländer zu erreichen
sei, soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes vorlegen, der "den Zielen des Gesetzesgebers
gerecht wird", so die Fraktion. Von der Kettenduldung seien etwa
150.000 Ausländer betroffen, die länger als fünf
Jahre geduldet in Deutschland wohnen und aus verschiedenen
rechtlichen oder tatsächlichen humanitären Gründen
nicht abgeschoben werden. Aufgrund dieser Situation werde diesen
Menschen kein Aufenthaltsrecht erteilt, sondern sie würden
lediglich geduldet. In manchen Fällen werde die Duldung von
Monat zu Monat verlängert. Die Bündnisgrünen
erklären dazu, der derzeitige Gesetzesvollzug sei "besonders
unerträglich", weil er zahlreiche in Deutschland aufgewachsene
junge Menschen betreffe. Zitiert wird in diesem Zusammenhang der
innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag. Dieser habe gesagt,
für die Bundesregierung werde es bei der geplanten
Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Zuge der Umsetzung von
EU-Richtlinien "kein neues Gesetz" geben, ohne das Problem der
Kettenduldungen durch eine vernünftige Bleiberechtsregelung zu
lösen. Der Antrag der Grünen ergänze in diesem Sinn
den bereits vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktion zur S chaffung
einer gesetzlichen Altfall-Regelung (
16/218).
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll die immer noch
bestehenden so genannten Kettenduldungen, also die wiederholte
Verlängerung eines geduldeten Aufenthalts ausländischer
Flüchtlinge in Deutschland, abschaffen. Dies fordern
Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_056/03