Ehrenkodex für ehemalige Regierungsmitglieder gefordert
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Ehrenkodex oder durch eine gesetzliche Regelung soll die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung geregelt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/948). Die Abgeordneten führen an, für Ruhestandsbeamte und frühere Staatsdiener mit Versorgungsbezügen könne nach Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses innerhalb gewisser Fristen eine berufliche Tätigkeit untersagt werden, wenn dies dienstliche Interessen tangiere. Auf Bundesebene existiere eine vergleichbare Regelung für ausscheidende Regierungsmitglieder trotz einer vergleichbaren Konfliktlage nicht.
Anlässlich des jüngsten Wechsels von Regierungsmitgliedern habe sich das Parlament am 16. Februar in einer Aktuellen Stunde damit befasst, inwieweit eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit ehemaliger Regierungsmitglieder geboten sei, wenn diese unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der im Zusammenhang mit der früheren Ausübung des Amtes steht. Dabei hätten sich Vertreter verschiedener Fraktionen für einen Ehrenkodex oder für eine rechtliche Regelung ausgesprochen. Die Bundesregierung soll nun eine "verfassungsfeste Lösung" präsentieren, die das Ansehen staatlichen Handelns und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des Staates gewährleistet. Eine solche Regelung schütze auch Wirtschaftsunternehmen und frühere Mitglieder der Regierung vor Unsicherheiten oder nicht gerechtfertigter Kritik, heißt es in der Begründung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.