hib-Meldung
114/2006
Datum: 07.04.2006
heute im Bundestag - 07.04.2006
Keine Neuregelung der Kosten bei Castortransporten
16/1115) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/986) mit. Es gebe auch keine Gespräche
zwischen der Regierung und den Energieversorgungsunternehmen mit
Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen zu
Veränderungen der bisherigen Kostentragungsregelungen. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass das Bundesinnenministerium
in den Fällen, in denen die Bundespolizei zur
Unterstützung der Landespolizei herangezogen wurde, auf die
Geltendmachung von einsatzbedingten Mehrkosten bis auf Weiteres
verzichte. Dies sei durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem
Innenministerium Niedersachsen geregelt und geschehe im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Frage der
Liberalen, ob man Castortransporte künftig stärker
bündeln könnte, verneint die Bundesregierung. Vor dem
Hintergrund des "erheblichen technischen und polizeilichen
Aufwands" bei einem Transport von zwölf Behältern sei
eine Erhöhung der Zahl der in einer Kampagne zu
befördernden Behälter "praktisch ausgeschlossen".
Würde man die Zahl der Behälter erhöhen,
verlängere sich zudem die Transportdauer. In diesem Jahr sei
beim Bundesamt für Strahlenschutz eine Genehmigung für
einen Transport mit zwölf Behältern mit hochradioaktiven
Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage
La Hague beantragt, das Genehmigungsverfahren laufe derzeit noch.
Seit 2002 habe es jährlich einen Transport mit jeweils
zwölf Behältern aus La Hague gegeben. Für die
Zukunft rechne man aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter deutscher
Brennelemente in Frankreich mit weiteren 46 Behältern mit
hochradioaktiven verglasten Abfällen, aus der
Wiederaufarbeitung in Großbritannien resultierten
voraussichtlich 24 Behälter.
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung plant keine
bundeseinheitliche Regelung für den Ausgleich der Kosten
für Polizeieinsätze bei Castortransporten. Das teilt sie
in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_114/03