hib-Meldung
118/2006
Datum: 12.04.2006
heute im Bundestag - 12.04.2006
Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf dem Prüfstand
16/1182). Darin heißt es, in einer Anlage
zum Umsatzsteuergesetz seien 54 Produkte aufgeführt, für
die der ermäßigte Steuersatz gilt. Ein Schreiben des
Bundesfinanzministeriums vom 5. August 2004, in dem die Anwendung
dieses Steuersatzes im Einzelnen erläutert wird, umfasse 140
Seiten. Für die Abgeordneten liegt daher der Verdacht nahe,
dass die Umsetzung bei den Finanzbehörden vor Ort, aber auch
bei den Unternehmen und Bürgern erhebliche Schwierigkeiten
bereitet. Ermäßigte Umsatzsteuersätze müssten
daher für die Finanzämter einfach anzuwenden und für
die Bürger sowie die Unternehmen gut verständlich sein,
so die Liberalen. Die Regierung solle sagen, ob die Zahl der
Produkte und Dienstleistungen, für die der reduzierte
Steuersatz erhoben wird, eingeschränkt werden soll, wie viele
Gerichtsverfahren bereits um die Anwendbarkeit geführt wurden
und auf welche Summe sich die jährlichen zusätzlichen
Kosten belaufen würden, wenn ein ermäßigter
Steuersatz für Arzneimittel eingeführt würde. Die
Fraktion erkundigt sich im Einzelnen nach den Gründen, weshalb
für bestimmte Waren wie etwa für Krab ben oder
Trüffel der ermäßigte Steuersatz gilt.
Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, wie viele
Mitarbeiter der Zoll- und Finanzbehörden regelmäßig
mit Fragen der Umsatzbesteuerung beschäftigt sind.
Berlin: (hib/VOM) Nach der Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent erkundigt sich die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_118/03