hib-Meldung
133/2006
Datum: 04.05.2006
heute im Bundestag - 04.05.2006
Länder sollen Strafverfolgung geringfügiger Drogendelikte angleichen
16/1280) auf eine Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/1215) hervor. Eine Studie des
Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht habe bestätigt, dass die
Bundesländer unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch
machten, gemäß einer Bestimmung des
Betäubungsmittelgesetzes von der Strafverfolgung abzusehen.
Insbesondere die dabei vorausgesetzte "geringe Menge" der Drogen
werde dabei sehr verschieden interpretiert: Von einer
"gleichmäßigen Rechtsanwendung" könne lediglich bei
Fällen mit einer Höchstmenge von bis zu sechs Gramm
Cannabis ausgegangen werden, in denen der Betreffende noch nicht
straffällig geworden sei, das 20. Lebensjahr vollendet habe
und keine Fremdgefährdung festgestellt werden konnte. Dies
erscheine mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von 1994 "problematisch". Das Gericht habe damals die Länder
aufgefordert, für eine "im Wesentlichen einheitliche
Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften" zu sorgen. Aus Sicht
der Regierung stehen nun "primär die Länder in der
Verantwortung", sich auf eine stärke Annäherung zu
verständigen.
Berlin: (hib/SUK) Nach Ansicht der Bundesregierung sollen die
Strafverfolgungsbehörden der Länder künftig ihr
Vorgehen bei der Strafverfolgung geringfügiger Drogendelikte
stärker angleichen. Das geht aus einer Antwort der Regierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_133/04