Drei Gesetzentwürfe mit großer Mehrheit angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen drei Gesetzentwürfe angenommen, die am kommenden Freitag vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden sollen. Dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/913) stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke zu, während die FDP dagegen votierte und die Bündnisgrünen sich enthielten. Einstimmig bei Enthaltung der FDP nahm der Ausschuss drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf an.
Die Regierung hatte vorgesehen, mit Wirkung vom 1. Oktober dieses Jahres an alle staatlichen Beihilfen für Kornbranntwein-Brennereien abzuschaffen. Der Ausschuss entschied sich nun auf Anregung der Koalition dafür, den Rohstoffzuschlag für die so genannten Abfindungsbrennereien, das sind landwirtschaftliche Kornbranntweinhersteller, die ihren Rohalkohol als Getreidealkohol an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abliefern, beizubehalten. Die ursprünglich erwarteten Einsparungen der Bundesmonopolverwaltung von 500.000 Euro würden damit entfallen. Der Ausschuss beschloss, den Zuschlag nur für Branntwein aus bestimmten Getreidearten, nämlich aus Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer oder Gerste, beizubehalten. Darüber hinaus einigte er sich darauf, dass die Sicherheitsleistung für die Branntweinsteuer und die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, die bisher den Wert der durchschnittlichen Produktionsmenge von zwei Monaten umfasste, auf den durchschnittlichen Produktionswert eines Monates reduziert wird. Damit erscheine die Sicherheitsleistung noch hoch genug, um das Steuerausfallrisiko ausreichend abzusichern, hieß es.
Mit ihrem Entschließungsantrag wollten die Fraktionen ein politisches Signal setzen, um die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Getreide- und Kartoffelbrennereien sowie die Obstgemeinschafts- und Abfindungsbrennereien auch nach 2010 zu unterstützen. Die Regierung wird aufgefordert, den Erhalt und die Funktionsfähigkeit des Branntweinmonopols zunächst bis Ende 2010, dem Ende der EU-rechtlichen Ausnahmeregelung in der Alkoholmarktverordnung, sicherzustellen. Im Jahre 2009 solle sie dem Bundestag berichten, welche zulässige Förderung für die traditionelle deutsche landwirtschaftliche Agraralkoholerzeugung über 2010 hinaus aufrechterhalten werden kann.
Der Ausschuss stimmte darüber hinaus einstimmig bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf der Regierung zur Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie ( 16/1003) zu. Elf Änderungsanträge, die CDU/CSU, SPD und FDP gemeinsam eingebracht hatten, wurden einstimmig angenommen. Ein einzelner Änderungsantrag der FDP fand keine Mehrheit. Bei dem Entwurf geht es um den Schutz der Interessen von Aktionären bei Angeboten zur Übernahme von Unternehmen und bei Anteilskäufen, die zu einer Kontrolle des Unternehmens führen. Die zumeist technischen Änderungen am Regierungsentwurf gingen auf Anregungen aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses in der vergangenen Woche zurück.
Schließlich billigte der Finanzausschuss auch den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Investitionszulagengesetz 2007 ( 16/1409). Zwei Änderungsanträge der Koalition wurden lediglich von den Grünen abgelehnt. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Investitionen in Ostdeutschland von 2007 bis Ende 2009 mit der Investitionszulage gefördert werden können. Die Investitionszulage gibt es für Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbungsgewerbes. Die Grünen begründeten ihre Ablehnung damit, dass diese Art der Förderung zu geringe Steuerungsmöglichkeiten biete und Mitnahmeeffekte erzeuge. Sie plädierten dafür, die Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung zu stellen, wo sie "besser aufgehoben" wären.
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