Regierung: Essensgeld für Zivildienstleistende adäquat
Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung bewertet die Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleistende weiterhin als adäquat. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1276) auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion ( 16/1192). Die Fraktion hatte sich bereits zuvor mit einer Kleinen Anfrage ( 16/625, 16/770) an die Regierung gewandt. Anlass war die Erhöhung des Verpflegungsgeldsatzes in Österreich gewesen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich beim gegenwärtigen Verpflegungssatz in Höhe von 3,60 Euro (einfach) und 7,20 Euro (doppelt) um einen Naturalwertansatz handelt, der dem Zivildienstleistenden ermöglichen soll, sich durch selbst zubereitete Mahlzeiten und nicht etwa durch Restaurantbesuche zu versorgen. Dies entspräche der deutschen Rechtslage. Zivildienstleistende könnten bei der Wahl ihrer Dienststelle im Übrigen auch Überlegungen hinsichtlich der Verpflegungssituation mit einbeziehen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.