Beschluss zur Priorisierung von Wasserstraßen weiterhin gültig
Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung hält am Beschluss zur ressortübergreifenden Priorisierung von Wasserstraßenprojekten des Bundesverkehrswegeplans fest. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1744) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/1576). Sie beabsichtige, einen Verkehrsträger übergreifenden Investitionsrahmenplan für Straße, Schiene und Wasserstraße zu erstellen. Der Entwurf des "Investitionsrahmenplanes von 2006 bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes" (IRP) werde zurzeit im Bundesverkehrsministerium erarbeitet.
An der Aufstellung des Plans seien der Deutsche Bundestag und die Bundesländer beteiligt. Sobald die Abstimmung abgeschlossen sei, werde die mittelfristige Finanzplanung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung angepasst. Die Fertigstellung des IPR sei für Sommer dieses Jahres vorgesehen. Die Maßnahmen des Fünfjahresplans für Bundeswasserstraßen stelle die Priorisierung der Vorhaben für die nächsten fünf Jahre dar. Die Bundesregierung prüfe in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen für ein Wasserstraßenausbaugesetz. Gegenstand der Prüfung sei auch die Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung.
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