hib-Meldung
190/2006
Datum: 20.06.2006
heute im Bundestag - 20.06.2006
Regierung: Beschränkung des Versammlungsrechts in Einzelfällen rechtens
16/1819) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1695). Diesem Ziel diene auch die im April
in Kraft getretene Änderung des Versammlungsgesetzes. Die
Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass in
Ausnahmefällen Versammlungsbeschränkungen und -verbote
nach geltendem Recht zulässig sein können. Dies sei
abhängig von den Umständen des Einzelfalles. Die
Entscheidung hierüber falle in die Zuständigkeit der
Länder, denen der Vollzug des Versammlungsgesetzes obliege.
Berlin: (hib/JBU) Die Verbesserung der Möglichkeiten,
rechtsextremistische Versammlungen zu beschränken oder zu
verbieten, ist und war unabhängig der Fußball-WM ein
wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Dies erklärt sie in
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_190/08