Finanzierung der Ausbaustrecke Nürnberg-Erfurt noch nicht gesichert
Berlin: (hib/SAS) Noch kann die Bundesregierung keine Angaben darüber machen, wie viel Geld sie in den Neu- und Ausbau der Eisenbahnstrecke Nürnberg-Erfurt im Zeitraum 2006 bis 2010 stecken wird. Nach ihren Worten sind die Abstimmungen zur Mittelfristplanung des genannten Zeitraumes noch nicht abgeschlossen. Über die Priorisierung der Schieneninvestitionen werde innerhalb der Fünfjahresplanung entschieden, heißt es in ihrer Antwort ( 16/1841) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1720). Die DB Netz schätze die für die Strecke erforderlichen Gesamtinvestitionen auf rund 4,58 Milliarden Euro. Bis Ende 2005 seien rund 705 Millionen Euro in das Vorhaben geflossen. Fertig gestellt worden seien damit bislang unter anderem drei Tunnel und sieben Talbrücken. Im Bereich der Neubaustrecke seien im Vorjahr auf acht Bauabschnitten die Erdbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerke abgeschlossen worden. Fertigstellungstermine für einzelne "Teilmaßnahmen" seien nicht vereinbart worden, heißt es weiter.
Die FDP-Fraktion hatte den von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) für das Jahr 2016/2017 angekündigten Zeitpunkt für die Fertigstellung der Strecke Nürnberg-Erfurt als "sehr ambitioniert" bezeichnet. Darauf entgegnete die Regierung, die Aussage zur Fertigstellung bis 2016/2017 habe sich auf die Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt bezogen. In den kommenden elf Jahren müsse der Bund im jährlichen Durchschnitt etwa 140 Millionen Euro für dieses Vorhaben bereitstellen, damit das Projekt in dem genannten Zeitraum abgeschlossen werden könne. Auf die Frage nach Abweichungen vom vereinbarten Zeitplan antwortet die Regierung: "Ein Vergleich mit den in der Finanzierungsvereinbarung von 1997 vorgesehenen Fertigstellungsterminen ist unrealistisch", da die Vorgängerregierung das Projekt 1999 einer "nochmaligen grundhaften Überprüfung" unterzogen habe, während der die Bauarbeiten zeitweise eingestellt waren. Verzögert worden seien die Bauarbeiten auch durch finanzielle Einschnitte am Bedarfsplan, die aus der Umsetzung von Einsparauflagen der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003 folgten.
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