hib-Meldung
199/2006
Datum: 27.06.2006
heute im Bundestag - 27.06.2006
"Zu Recht eine pauschale Aufhebung von NS-Militärjustizurteilen verweigert"
16/1849) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1749) mit. Die Frage, ob der Verrat des
nationalsozialistischen Vernichtungskriegs verurteilenswert sei,
lasse sich nur im konkreten Einzelfall beantworten. Dabei komme es
darauf an, ob infolge des Verrats zusätzliche Opfer unter der
Zivilbevölkerung oder deutschen Soldaten zu beklagen waren
oder ob infolge des Verrats derartige Opfer gerade vermieden
wurden. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer
Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege erfasse unter anderem
strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen
elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur
Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des NS-Unrechtsregimes aus
"militärischen" Gründen ergangen seien. Dementsprechend
seien grundsätzlich auch Urteile wegen Kriegsverrats, die
diese Voraussetzungen erfüllten, bereits heute durch Gesetz
aufgehoben.
Berlin: (hib/BOB) Das Parlament hat sich nach Auffassung der
Bundesregierung zu Recht dafür entschieden, eine pauschale
Aufhebung von Urteilen der NS-Militärjustiz abzulehnen und es
bei der Einzelfallprüfung zu belassen. Dies teilt sie in ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_199/05