hib-Meldung
200/2006
Datum: 27.06.2006
heute im Bundestag - 27.06.2006
Bundesregierung: Geltende Rechtslage für Befehlsverweigerer wiedergegeben
16/1921) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1734) mit. Bei den "Hinweisen" handele es
sich im Übrigen um ein ressortinternes Arbeitspapier des BMVg,
das an die Rechtsberater, -lehrer und -dozenten der Bundeswehr als
Auswertung des Urteils des 2. Wehrdienstsenates des
Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni vorigen Jahres verteilt
wurde. Ob und in welchem Maße diese "Hinweise" konkret
"herangezogen" würden, liege in deren Ermessen, so die
Regierung.
Berlin: (hib/BOB) In "Hinweise für Rechtsberater und
Rechtslehrer - Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus
Gewissensgründen Befehlen nicht befolgen wollen" ist die
geltende Rechtslage wiedergegeben. Durch die Fachaufsicht der
jeweiligen Dienstaufsicht führenden Rechtsberater und das
Bundesverteidigungsministerium (BMVg) selbst ist sichergestellt,
dass die Rechtberater "ausschließlich" diese Rechtslage
befolgen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_200/04