hib-Meldung
201/2006
Datum: 28.06.2006
heute im Bundestag - 28.06.2006
Künftig kapitalgedeckte Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
16/1936) sieht vor, die Finanzierung auf volle
Kapitaldeckung umzustellen. Zurzeit blieben die zu sichernden
Anwartschaften von Arbeitnehmern insolvent gewordener Betriebe
außer Acht, erläutert die Regierung. Sie würden
erst finanziert, wenn der Arbeitnehmer in Rente gehe. Das Volumen
dieser noch nicht finanzierten Anwartschaften beziffert die
Regierung auf rund 2,2 Milliarden Euro. Aufgrund der hohen Zahl von
Insolvenzen sei dieser Betrag in den vergangenen Jahren "deutlich
angestiegen". Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der
betrieblichen Altersversorgung ist der Pensions-Sicherungs-Verein
aG (PSVaG), der von den Arbeitgebern organisiert wird und bei dem
8,7 Millionen Versorgungsberechtigte unter Schutz stehen. Im Fall
der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten diese ihre Betriebsrente
vom PSVaG. Derzeit werden nach Angaben der Regierung an rund
440.000 Versorgungsberechtigte rund 50 Millionen Euro monatlich
ausgezahlt. Der Kapitalwert der unter Schutz stehenden
betrieblichen Altersvorsorge beträgt laut Regierung etwa 251
Milliarden Euro. Der PSVaG erhebe von seinen annähernd 60.000
Mitgliedsarbeitgebern eine jährliche Umlage. Aufgrund der
Umstellung rechnet die Bundesregierung mit etwa 5 Millionen Euro
weniger Steuereinnahmen pro Jahr. Die Steuermindereinnahmen
kämen zustande, da die Zahlungen an den PSVaG den
steuerpflichtigen Gewinn minderten, so die Regierung. Es handele
sich aber lediglich um eine steuerverschiebende Maßnahme, da
die Mittel zur Ausfinanzierung in den späteren Jahren von den
Unternehmen ohnehin hätten aufgebracht werden müssen. Auf
die Arbeitgeber kämen kurz- und mittelfristig Mehrausgaben "in
nicht quantifizierbarem Umfang" zu.
Berlin: (hib/MPI) Die Insolvenzsicherung der betrieblichen
Altersversorgung soll künftig zukunftssicherer finanziert
werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_201/03