Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer den Eheleuten gleichstellen
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ändern, um Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft die gleichen Rechte zu ermöglichen wie Ehepaaren. Wie aus ihrem Gesetzentwurf ( 16/2087) hervorgeht, gebe es für eingetragene Lebenspartnerschaften eine umfassende Unterhaltspflicht, die steuerrechtlich keinen Ausgleich finde. Die Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht würden nicht für Lebenspartner gelten. Dies führe dazu, dass Lebenspartner, die in einer langjährigen Partnerschaft leben, gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner unter Umständen bis zum Tod pflegen, im Erbschafts- oder Schenkungsfall vom Staat wie Fremde behandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Juli 2002 auf diese Ungleichgewichte hingewiesen. Die Fraktion schlägt vor, dass für Lebenspartner im Hinblick auf die Steuerbefreiungen der einzelnen Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge, des besonderen Versorgungsfreibetrages und der vermögensrechtlichen Auswirkungen Regelungen wie bei Ehepaaren gelten. Sie weist zudem darauf hin, dass weitere Änderungen im Einkommensteuerrecht, im Beamtenrecht und im Familienrecht erforderlich seien, um Benachteiligungen für Lebenspartner abzubauen.
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