Rücknahme von Einbürgerungen soll gesetzlich geregelt werden
Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung erwägt noch für die laufende Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zur Rücknahme von Einbürgerungen, die aufgrund von Täuschungen erteilt worden sind. Außerdem soll gesetzlich fixiert werden, was mit durch Rücknahme einer Einbürgerung betroffenen Familienangehörigen geschehen soll, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/2413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/2346).
Bei der Überprüfung der gesetzlichen Möglichkeiten beziehe die Bundesregierung auch die Auffassung einiger Bundesverfassungsrichter mit ein. Diese hatten in einem Sondervotum zu einem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil festgestellt, dass es sich angesichts der Bedeutung der Staatsangehörigkeit nicht von selbst verstehe, missbräuchliches Verhalten ausschließlich mit Einbürgerungsrücknahme zu sanktionieren. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang, dass eine mit arglistiger Täuschung erschlichene Einbürgerung aus präventiven Gründen keinen Bestand haben sollte. Es sei sehr fraglich, ob einer erschlichenen Staatsbürgerschaft beispielsweise mit Bußgeldern beizukommen sei, wenn der erschlichene Erfolg bestehen bliebe.
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