Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel im Handel vermehrt gefunden
Berlin: (hib/SAS) Bei rund 30 Prozent der 2005 von den Kontrollbehörden der Bundesländer besuchten 3.000 Handelsbetriebe ist der Zulassungsstatus der angebotenen Pflanzenschutzmittel beanstandet worden. Neben den Kontrollen im Groß- und Einzelhandel hätten die Länder auch etwa 680 Internetseiten und -angebote zu Pestizidwirkstoffen unter die Lupe genommen, von denen zwölf Prozent beanstandet worden seien, berichtet die die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2405) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2338). Bei den so genannten Verkehrskontrollen der Länder werde überprüft, ob im Groß- und Einzelhandel oder im Internet nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel angeboten werden. Die Grünen hatten vermutet, dass solche Mittel hierzulande in großem Umfang angewendet werden. Anlass für ihre Vermutung hätten verschiedene Untersuchungen der Bundesländer gegeben. So habe das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg bei seinen Untersuchungen das Vorkommen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel festgestellt. In 39 Prozent der im Jahr 2005 getesteten Strauchbeeren, so die Grünen weiter, seien nicht zugelassene Pestizide nachgewiesen worden.
Die Bundesregierung bestätigt, dass die Länder im vergangenen Jahr ihre Kontrollen schwerpunktmäßig auf Beerenobstkulturen gelegt hätten. Vorläufige Auswertungen der eingegangenen Ergebnisse hätten ergeben, dass bei etwa drei Prozent der Kontrollen das verwendete Pflanzenschutzmittel in Deutschland nicht zugelassen, bei etwa elf Prozent der Kontrollen das Präparat nicht in dem für Beerenobst zugelassenen Anwendungsgebiet eingesetzt gewesen sei.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.