Auswirkungen der Föderalismusreform auf Bundesrecht darlegen
Berlin: (hib/MIK) Nach den Auswirkungen der Föderalismusreform auf das geltende Bundesrecht erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/2545). So soll die Bundesregierung darlegen, welche Auswirkungen die neuen ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Länder auf das geltende Bundesrecht haben. Zu 13 Positionen will die Linke wissen, welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften künftig durch die Übertragung in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder entfallen. Die Bundesregierung soll darlegen, ob sie den Bundestag zumindest für eine Übergangszeit regelmäßig im Sinne der Gesetzesfolgenabschätzung über die Folgen der Verlagerung von bisherigem Bundesrecht in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder informieren will und in welcher Weise das erfolgen soll.
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