Abschlussbericht zur Überprüfung des Parteienvermögens vorgelegt
Berlin: (hib/WOL) Die "Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR" (UKPV) hat ihren Abschlussbericht in Form einer Unterrichtung vorgelegt ( 16/2466). Danach wurde die UKPV von der letzten DDR-Regierung eingesetzt und nahm 1990 ihre Arbeit auf. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht der Bundesregierung, arbeitet jedoch unabhängig. Anstoß für die Einsetzung der Kommission war die Tatsache, dass bis zur letzten Volkskammerwahl die von der SED beherrschten Parteien und Organisationen über große Vermögen verfügten, deren Erwerb materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügte. Zudem hätte dies die materielle Wettbewerbsfähigkeit der Parteien nach der Wiedervereinigung gefährdet. Durch die Tätigkeit der UKPV konnten Vermögen ehemaliger DDR-Organisationen auf in- und ausländischen Konten in einer Höhe von 1,6 Milliarden Euro ermittelt und sichergestellt werden. Diese wurden, soweit sie nicht an die Eigentümer zurückgegeben wurden, in treuhänderische Verwaltung genommen und für gemeinnützige Zwecke verwendet. Laut Bericht gibt es die begründete Vermutung, dass noch immer erhebliche ehemalige DDR-Vermögen auf ausländischen Konten, insbesondere in Ungarn, vorhanden sind. Wegen der vielfach längst abgelaufenen gesetzlichen Aufbewahrungsunterlagen bei den Banken sei dies aber nicht mehr gerichtsrelevant zu beweisen. Lediglich im "Fall Novum" werde zuversichtlich davon ausgegangen, auf dem Klageweg eine Summe von 237 Millionen Euro zurückzuerhalten. Dies sei aber nicht mehr Aufgabe der Kommission. Die UKPV hat ihre Arbeit als vollendet erklärt und die Regierung gebeten, der eigenen Bitte um Auflösung zuzustimmen.
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