Grüne nehmen Schließung von Steuersparmodellen ins Visier
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen verlangen in einer Kleinen Anfrage ( 16/2735) Auskünfte über die verfassungsgemäße Schließung von Steuersparmodellen. Die Bundesregierung wolle im geplanten Jahrssteuergesetz 2007 neue Steuersparmodelle schließen, die nach der grundsätzlichen Einschränkung der Steuerprivilegien geschlossener Fonds durch den neuen Paragraphen 15 b des Einkommensteuergesetzes vermehrt aufgetreten seien. Dazu solle die neue Verlustverrechnungsbeschränkung in diesem Paragraphen auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt werden, und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Diese rückwirkende Ausdehnung werde von Sachverständigen als "nicht verfassungskonform" kritisiert. Die Fraktion hält eine Bundessteuerverwaltung für sinnvoll, um im Sinne des Vertrauensschutzes der Bürger gegen Steuergestaltungen vorzugehen. Damit wären dem Gesetzgeber die Gestaltungen von vornherein bekannt und rückwirkende gesetzliche Änderungen nicht notwendig.
Die Regierung soll sagen, mit welchen Mindereinnahmen sie rechnet, falls die neuen Steuersparmodelle nicht gestoppt werden, und wie hoch die Mindereinnahmen wären, wenn das Datum des Kabinettsbeschlusses vom 23. August 2006 oder des voraussichtlichen Bundestagsbeschlusses am 10. November dieses Jahres als Stichtag für die Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschränkung gewählt würde. Die Grünen interessiert darüber hinaus, wie die Finanzbehörden in Deutschland von Gestaltungen erfahren, die vor allem die legale Steuervermeidung zum Ziel haben.
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