Getrennte Buchführung bei öffentlichen Dienstleistungen vorschreiben
Berlin: (hib/VOM) Alle Unternehmen, die Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen erhalten und darüber hinaus Tätigkeiten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausüben, sollen zur Führung getrennter Bücher verpflichtet werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transparenzrichtlinie-Gesetzes ( 16/2952) ab. Diese Richtlinie dient dazu, den Wettbewerb von Unternehmen zu kontrollieren, die einerseits auf öffentlich-rechtlich geschützten Märkten agieren sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen und dafür Ausgleichszahlungen erhalten, andererseits aber auch auf anderen Geschäftsfeldern mit weiteren Unternehmen konkurrieren. Die Richtlinie schreibt für diese Unternehmen die Führung getrennter Bücher vor, um ermitteln zu können, welche Kosten und Erlöse den jeweiligen Geschäftsbereichen zuzurechnen sind.
Die Änderung bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003, wonach staatliche Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Beihilfen gelten. Die Pflicht zur Führung getrennter Bücher soll daher nach Auffassung der EU-Kommission unabhängig davon gelten, ob Ausgleichszahlungen Beihilfen sind oder nicht. Damit sollen Übersubventionierungen und auch Quersubventionierungen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, verhindert werden.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun diese Änderung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. Nach Auffassung der Regierung kann sie für die Wirtschaft zu geringfügigen Mehrkosten führen. Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von bis zu 40 Millionen Euro seien davon jedoch nicht betroffen. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Verbraucherpreisniveau erwartet die Regierung von dem Gesetzentwurf nicht.
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