hib-Meldung
397/2006
Datum: 22.12.2006
heute im Bundestag - 22.12.2006
Im Bundestag notiert: Verwaltungskosten für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen
16/3856) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3682) heißt es, nach dem Grundgesetz
müsse der Bund die Ausgaben für Bau, Erhaltung und
Betrieb der Bundesfernstraßen tragen, die Länder
müssten die beim Vollzug der Auftragsverwaltung anfallenden
Kosten übernehmen. Dazu zählen nach Aussage der Regierung
auch die Kosten für die Planung der Bundesfernstraßen.
Berlin: (hib/HIL) Der Bund erstattet den Ländern keine
Verwaltungskosten für die Auftragsverwaltung der
Bundesfernstraßen. In der Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_397/06