hib-Meldung
011/2007
Datum: 17.01.2007
heute im Bundestag - 17.01.2007
Linke fordert Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer
16/4029). Die Abgeordneten verweisen darauf,
dass die Börsenumsatzsteuer 1990 abgeschafft wurde. Ziel sei
es damals gewesen, Nachteile des Finanzplatzes Deutschland im
internationalen Wettbewerb zu beseitigen. In anderen
EU-Ländern wie Großbritannien, einem der weltweit
größten internationalen Finanzplätze, werde diese
Steuer jedoch weiterhin erhoben. Dort betrage sie 0,5 Prozent, im
"Steuerparadies" Irland ein Prozent und in Finnland 1,6 Prozent.
Die Fraktion sieht ihre Forderung im Zusammenhang mit der Anhebung
der Mehrwertsteuer zum Jahresanfang, durch die mehrheitlich
Menschen mit niedrigem Einkommen belastet würden. Die Deutsche
Bundesbank weise für das Jahr 2005 Börsenumsätze von
insgesamt 3,8 Billionen Euro aus. Bei einer Börsenumsatzsteuer
von einem Prozent auf alle Wertpapiertransaktionen entspreche dies
Steuereinnahmen von 38 Milliarden Euro, rechnen die Abgeordneten
vor. Selbst wenn man eine Verminderung der kurzfristigen
spekulativen Käufe und Verkäufe unterstellen würde,
kämen nach Ansicht der Linksfraktion immer noch 30 Milliarden
Euro zusammen.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll eine gesetzliche
Regelung schaffen, damit die Börsenumsatzsteuer wieder erhoben
werden kann. Damit solle ein Prozent des Umsatzes aller
Geschäfte mit Wertpapieren an den Fiskus abgeführt
werden, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_011/08