hib-Meldung
022/2007
Datum: 26.01.2007
heute im Bundestag - 26.01.2007
Regierung unterstützt EU-Initiative für niedrigere Roaming-Gebühren
16/4052) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3873). Unter Roaming wird die Nutzung eines
Handys in einem anderen Netzwerk als dem eigenen verstanden.
Derzeit übersteigen die Roaming-Gebühren ihre Kosten um
ein Vielfaches, betont die Regierung. Die Markttransparenz sei
stark eingeschränkt, weil die Kunden Roaming-Dienste nicht
separat erwerben könnten. Weder die Kräfte des Marktes
noch die Instrumentarien der Wettbewerbs- und
Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten reichten bislang aus,
die Gebühren auf ein "annährend kostenorientiertes
Niveau" zu bringen. Gewinner der überhöhten Entgelte
seien vor allem die klassischen Reiseländer. Deutschland
zähle hingegen zu den Nettoimporteuren von Roaming-Diensten.
Von der Initiative der EU-Kommission für eine
Roaming-Verordnung profitierten neben den Touristen vor allem
grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Die
Bundesregierung will nach eigenen Angaben eine Lösung, die
sowohl zu spürbaren Preissenkungen für die Verbraucher
führt als auch den Mobilfunkanbietern eine möglichst
große Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Tarifmodelle
lässt. Ihr Vorschlag ziele auf einen "Verbraucherschutztarif"
ab, der bestimmte Preisobergrenzen nicht überschreiten darf.
Dieser Tarif stünde Neukunden als Standardtarif zur
Verfügung. Für alle Kunden solle es die Möglichkeit
geben, aus jedem Vertrag ohne Nachteile nach spätestens drei
Monaten in den Verbraucherschutztarif wechseln zu können. Nach
Berechnungen der EU-Kommission würde die Verordnung die
Verbraucher um 5,2 bis 5,9 Milliarden Euro entlasten, während
die Mobilfunk-Netzbetreiber Umsatzeinbußen zwischen 3,8 und
4,2 Milliarden Euro hinnehmen müssten, schreibt die Regierung.
Damit läge der gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn zwischen
einer und 2,1 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort. Im
Übrigen sieht es die Regierung als "faktisch ausgeschlossen"
an, dass sich die Inlandspreise für Mobilfunkgespräche
erhöhen werden. Der Wettbewerb stelle klare Grenzen für
die Fähigkeit der Betreiber auf, Inlandspreise als Reaktion
auf Gewinneinbußen im Roaming zu erhöhen. In den
vergangenen beiden Jahren seien die Endkundenpreise für
innerdeutsche Mobilfunkgespräche deutlich gesunken, auch weil
sich die Mobilfunkunternehmen zunehmend als Konkurrenz zu den
Festnetzanbietern aufstellen wollten. Die Vereinigung der
Mobilfunkbetreiber habe selbst eingeräumt, dass höhere
Inlandspreise als Reaktion auf die Roaming-Verordnung
unwahrscheinlich seien. Darüber hinaus erwartet die Regierung,
dass sinkende Roaming-Kosten zu einer Zunahme des Roaming-Verkehrs
beitragen, sodass sich die Umsatzeinbußen in Grenzen halten
dürften.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung befürwortet
ausdrücklich die Initiative der EU-Kommission, die
Roaming-Gebühren für die Verbraucher "rasch und
substanziell" abzusenken. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_022/04